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Google TV is a tough sell among would-be partners (The Wall Street Journal)
18.08.2010 | USA - Google Inc. is launching a campaign to line up TV networks' support for its new Google TV software, but many remain reluctant to partner with a service they believe encroaches on their turf.
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FCC gives up on net neutrality talks (Digital Trends)
09.08.2010 | USA - The FCC has called off its meetings with Internet stake-holders on net neutrality after criticism the process wasn't public enough.
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RTL, ProSiebenSat.1 seek EU authority for catch-up TV (The Wall Street Journal)
06.08.2010 | Germany - RTL Group and ProSiebenSat.1 Media will ask the European Commission Aug 6 for antitrust approval for its plans to create a new open internet platform for catch-up TV across Germany and Austria, a person familiar with the matter told Dow Jones Newswires Thursday.
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Sky Deutschland shares slump on funding needs (The Wall Street Journal)
04.08.2010 | Germany - The 21% slump in the share price is the third biggest in the company's history as it continues to fail to meet promises it made to investors.
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Medienhüter ermitteln gegen Pay-Riesen BSkyB - zu viel Macht?
04.08.2010 | Die britischen Medienregulierer der Ofcom haben am Mittwoch eine Untersuchung eingeleitet, die prüfen soll, inwieweit der Pay-TV-Riese BSkyB aufgrund seiner Einkaufsmacht bei Hollywood-Ware den Wettbewerb behindert.
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Neue Medienordnung in der digitalen Welt III

Workshop in Berlin am 26. Januar 2010 im Hotel de Rome, Berlin. Teilnehmer: Dr. Gunnar Bender (E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG), Björn Böhning (SPDParteivorstand), Thomas Börner (Fox Mobile Distribution GmbH), Markus Berger de León (VZ-Netzwerke), Mike Cosse (Microsoft), Prof. Dr. Jo Groebel (Deutsches Digital Institut), Dr. Hans Hege (Medienanstalt Berlin-Brandenburg), Prof. Thomas Heilmann (Scholz & Friends AG), Sascha Lobo (saschalobo.com), Petra Müller (medienboard Berlin-Brandenburg GmbH), Steffen Naumann, Jens Seipenbusch (Piratenpartei Deutschland), Bernd Schiphorst (Deutsches Digital Institut), Karen Sokoll (Olswang LLP), Mathias von Bredow (Deutsche Telekom AG), Dr. Dietrich von Klaeden (Axel Springer AG), Dr. Christoph Wagner (Hogan & Hartson LLP), Daniel Walther (Junge Union Deutschlands) und Dr. Bernd Wiemann (Vodafone Group R&D Germany)

Der Diskussion am 26.01.10 lag das Papier „Neue Medienordnung in der digitalen Welt - Die digitale Öffentlichkeit“ vom 8. September 2009 zugrunde. (www.deutsches-digital-institut.de)

Im Thesenpapier war die Notwendigkeit zukünftiger staatlicher Vielfaltspflege in Zweifelgezogen worden. Auch eine plattformspezifische Regulierung war für die Zukunft als obsolet erklärt worden.

Dieser These folgten die Teilnehmer der aktuellen Diskussionsrunde nur mit Einschränkungen.

Zukunft des Fernsehens

Über das Fernsehen hieß es, seine Macht dürfe auch in der Zukunft nicht unterschätzt werden. Fernsehen verliere, hieß es überwiegend, nicht an Bedeutung, wohl aber das lineare Fernsehen, denn Jugendliche sehen anders fern und halten ihre Web-Community für glaubwürdiger als die traditionellen Medien. Sascha Lobo erläuterte dies anhand von Verkaufszahlen seines letzten Buches. Danach hat er aufgrund von ca. 400 Blog-Artikeln rund 3.000 Bücher verkauft, durch einen einmaligen Drei-Minuten-Auftritt im ARD/ZDFMorgenmagazin dagegen 8.000 Bücher.

Mögliche Schließung des Nachrichtensenders N24

Wie geht die Medienpolitik mit einer möglichen Schließung des Nachrichtensenders N24 um? Müssen auch private Rundfunkvollprogramme Nachrichten anbieten, wurde gefragt.

Ein Teilnehmer der Runde vertrat die Ansicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht allein Nachrichten machen dürfe. Die privaten Sender seien von Bedeutung. Im Radiomarkt z.B. sinke die Reichweite, es sei weniger Geld vorhanden, aber die Rendite steige trotzdem. Auch ProSiebenSat1 erziele immer noch eine hohe Rendite. Es gebe eine Rechtfertigung zur Einführung der Verpflichtung privater Rundfunkveranstalter, Nachrichtenprogramme zu veranstalten. Der Markt habe bewirkt, dass jetzt nur noch zwei Fernsehgruppen existieren. In ihren Programmen könne die bloße Übernahme der Informationen von Nachrichtendiensten nicht ausreichen. Andererseits wurde bezweifelt, ob Nachrichtenformate in privaten Rundfunkprogrammen ein geeigneter Gegenstand staatlicher Regulierung sind.

Regionale Meinungsmacht

Im Rahmen der Diskussion um die zukünftige Entwicklung der regionalen Meinungsmacht wurde gefordert, dass auch regional die Quellenvielfalt gewährleistet sein sollte. Dagegen erhob sich die Frage, ob Meinungspluralismus im regionalen Bereich überhaupt noch erreicht werden könne. Im Ausland z.B. in Osteuropa, herrsche nicht mehr Meinungsvielfalt in der Region. In Großbritannien würde eine erbitterte Diskussion über die Finanzierung von Regionalfernsehen geführt.

Social Media

Die Anwesenden waren sich einig, dass Social Media insgesamt, d.h. alle Inhalte, die von Amateuren gestaltet werden, wie Blogs, Netzwerke und Twitter, keinen professionellen Journalismus ersetzen könne. Als Beispiel wurde angeführt, das VZ-Netzwerk mit 10 Mio. Gruppen und 16 Mio. Mitgliedern sei nur ein Ausschnitt aus der Gesellschaft und an den Diskussionen in Sozialen Netzwerken nehmen nur Minderheiten teil. Es besteht mehr denn je ein gesellschaftliches Bedürfnis danach, dass gut ausgebildete Journalisten Informationen sortieren, ordnen und bewerten. Weiter wurde auf das Problem der Bildung von Micro-Öffentlichkeiten im Internet hingewiesen. Diese kommunizieren hermetisch, tauschen sich auf vielen kleinen Kanälen aus und lassen nur bestätigende Meinungen durch.

Zusammenfassend hieß es:

Über der Diskussion der marktbeeinflussenden Faktoren darf die gesellschaftlich relevante Meinungsbildung nicht vergessen werden. Die Frage ist, wie entsteht gesellschaftlicher Zusammenhalt. Wie kann die Funktion der großen Leitmedien mit den neuen Medien sichergestellt werden?

Die Begriffe Meinungsmacht und –vielfalt stammen aus einem alten Kontext und müssen in der digitalen Welt neu definiert werden. Es hieß, Unternehmen wie Springer und Bertelsmann werden nie wieder so viel Macht wie in der alten Medienwelt haben. Murdoch und Berlusconi seien die letzten Tycoons. Diese Art von Unternehmen sterbe aus. Unser bestehendes Werte- und Rechtssystem muss auch in der digitalen Welt Geltung haben. Die analoge und digitale Welt wachsen zusammen und werden sich in hybriden Formen weiterentwickeln. Auch Selbstregulierung und staatliche Regulierung könne man nicht strikt trennen, denn Meinungspluralität habe gewisse Voraussetzungen, z.B. im Bildungssystem, in der Debattenkultur und Sozialisation. Auch die Entstehung von Monopolen ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

Für eine generelle Abschaffung runfunkspezifischer Regulierung ist es wahrscheinlich noch zu früh. Zu der schwierigen Frage, was "Meinungsmacht" im Internet ist, könnten Ergebnisse einer von der KEK beauftragten Studie, die sich mit Meinungsmacht in Massenmedien und der Herausforderung durch neue digitale Medien beschäftigt, Aufschluss geben. Einigkeit herrschte, dass Regulierung immer der technischen Entwicklung hinterher läuft und kaum einmal Entwicklungen antizipiert.

Wie definiert man zukünftig Märkte im Medienbereich? Ist die Forderung nach der Modifikation des Kartellrechtes sinnvoll?

Die Reform der Konzentrationskontrolle, lautete ein Vorschlag, sollte sich auf bestimmte Gruppen beziehen, wie z.B. die „kleinen Kanäle“ im bundesweiten Fernsehen. Dort gibt es bislang keine Aufgreifschwelle, es wird aber von der KEK selbst eine Aufgreifschwelle von 15 % vorgeschlagen.

Finanzierung von Journalismus

Die Teilnehmer betonten, dass der Qualitätsjournalismus ein Finanzierungsproblem habe. Die Medienpolitik schütze nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, das allein reiche nicht, wurde kritisiert. In USA und Großbritannien werden andere Ansätze gesucht, wie z.B. die Gründung von Stiftungen.

Journalistische Qualität sei nicht unbegrenzt vorhanden, die Finanzierungsquellen schmelzen ab und nur eine einzige Quelle für Qualitätsjournalismus sei problematisch, wurde angemerkt. Die Finanzierungsfrage ist drängend, da Netzwerke nicht alles ersetzen könnten.

Es besteht für die Unternehmen die Notwendigkeit herauszufinden, wie man Journalismus im Internet refinanzieren kann, denn Werbung allein könne nicht die Lösung sein. Die Lösung könne in der Entwicklung und Bewertung von verschiedenen Modellen liegen. Wie könnte man Konsumenten, die z.B. Geld für Klingeltöne ausgeben, dafür begeistern, für publizistisch wertvolle Produkte zu bezahlen? Wie sieht eine Etablierung dieser Geschäftsmodelle aus? Dabei spielen die Möglichkeiten des Micropayment und des Mobile Payment eine wichtige Rolle.

Es sollte ferner untersucht werden, wie Inhalte in anderen Kontexten genutzt werden können, um damit neue Erlösquellen zu erschließen.

Die Debatte um das Leistungsschutzrecht von Verlagen laufe in die falsche Richtung und sei ein Nebenkriegsschauplatz, sagte Lobo. Leistungsschutzrechte sichern Eigentum, sagte der Vertreter des Axel Springer Verlags.

Der Staat sollte sich in einer sozialen Marktwirtschaft idealerweise möglichst weitgehend auf eine Rolle im Rahmen einer regulierten Selbstregulierung zurückziehen. Wenn etwas nicht funktioniere, sollten seitens des Staates flankierende Maßnahmen ergriffen werden, um eine ausgeglichene Marktsituation herzustellen.

Einheitlicher Rechtsrahmen für die Kommunikationslandschaft der Zukunft

Ein zentrales Element des Thesenpapiers vom 8. September 2009 war die Forderung nach einem einheitlichen Rechtsrahmen für Rundfunk, Mobilkommunikation und Internet.

Auch im Rundfunkbereich sollte es nur eine Aufsichtsbehörde geben und nicht 14 Landesmedienanstalten, auch wenn das noch dauern wird. Der Forderung stehenanscheinend unüberbrückbare rechtliche Hindernisse entgegen: Rundfunk ist Ländersache, Mobilkommunikation und Internet fallen in die Zuständigkeit des Bundes. Diskutiert wurden rechtliche Konstruktionen, die eine Brücke zwischen Ländern und Bund schlagen könnten.

So wurde gesagt, es sollte konkret aufgezählt werden, welche Aspekte auf welcher Ebene reguliert werden sollten. Dabei solle bis zur EU-Ebene gedacht werden. Die Gestaltung der digitalen Welt beinhalte viele weiche Faktoren, die im komplexen föderalen System voraussichtlich nicht bewältigt werden könnten. Dafür geeignet sei vielmehr ein einheitlicher Ansprechpartner, ein One-Stop-Shop.

Ein gutes Beispiel seien die gemeinsamen Gremien, die von den Landesmedienanstalten gebildet worden seien, z. B. die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) etc. Als besonders interessant wurde der weitergehende Vorschlag aufgenommen, föderales Recht und Bundesrecht nach dem Vorbild der „Stiftung Datenschutz“, die Datenschutz und Bildungsschutz in einer gemeinsamen Stiftung weiterentwickelt, zu vereinheitlichen. Unter dem Dach dieser neuen Institution könnten im Idealfall (wenn das auch derzeit noch sehr perspektivisch gedacht ist) in Zusammenarbeit mit den betroffenen Unternehmen, Interessenverbänden und den Regulierungsbehörden einheitliche Empfehlungen und Auslegungsregeln entwickelt werden, die von den regionalen Aufsichtsbehörden angewandt und für die Bürger transparent gemacht würden. Die Institution sollte eine koordinierende Rolle haben und eine rechtliche Brücke schlagen.

Langfristig wäre ein Konzept sinnvoll – und böte den Unternehmen auch ausreichende Anreize für eine Mitwirkung (Co-Regulierung) –, das die Anforderungen der Aufsichtsbehörden im Sinne des "kooperativen Föderalismus" vereinheitlicht, wie dies im Bereich des Jugendmedienschutzes durch die Schaffung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gelungen ist.

Als zentrale Stelle aller Landesmedienanstalten wurde die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geschaffen, die der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt als Organ bei der Erfüllung dieser Aufgabe dient. Die KJM hat für den Bereich der Freiwilligen Selbstkontrolle von privaten Fernsehveranstaltern die FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.) und für die Onlinewirtschaft die FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.) anerkannt. Unter dem Dach der FSM ist zudem die Selbstkontrolle Suchmaschinen angesiedelt. Weitere anerkannte Selbstkontrolleinrichtungen sind die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft e. V.) und für den Bereich Games/Unterhaltungssoftware die USK.

Zu den Vorteilen einer ähnlichen Institution im Bereich des Datenschutzes hieß es, zu einheitliche Standards könnten auch von ausländischen Firmen leichter eingehalten werden. Zudem böte sich hier die Chance für inländische Unternehmen, ihre "Compliance" im internationalen Vergleich herauszustellen. Dazu könnte die neue Institution die geeignete Plattform werden.

Datenschutz in der digitalen Welt

Informationelle Selbstbestimmung ist im Internet noch nicht gewährleistet. Es fehlt zum Beispiel der „digitale Radiergummi“, der es ermöglicht, dauerhaft Informationen aus dem Internet zu löschen. Doch das Problem sei, dass auf Basis von Nutzerverhalten Geschäftsmodelle konzipiert würden. Zwischen dem Rechtsverständnis und der praktizierten Wirtschaftordnung klaffe eine Riesenlücke. Bei dieser Forderung gilt es zu bedenken, dass ein solches Instrument auch zu Zensurzwecken eingesetzt werden könnte.

Problematik Persönlichkeitsschutz

In den traditionellen Massenmedien ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte erheblich leichter durchsetzbar als im Internet. Dort können Persönlichkeitsrechte aufgrund der Anonymität der Forennutzer oft nicht geschützt werden. Es bedürfe einer Diskussion, wie Persönlichkeitsrechte auch bei Wahrung von Anonymität im Netz geschützt werden können. Auf der anderen Seite wurde diese Forderung stark kritisiert, da Foren nur einen geringen Teil der Netzöffentlichkeit ausmachen und die Möglichkeit nutzen, sich gegen Suchmaschinen abzuschotten. Das Persönlichkeitsrecht der einzelnen Menschen müsse sich in diesem Fall der Meinungsfreiheit des Netzes beugen.

Jedoch sollten Personen, die sich in Foren äußern, nicht kriminalisiert werden. In der Onlinewelt sollte der gleiche Umgang mit Gerüchten herrschen wie in der Offlinewelt. Ein Verhaltenskodex und gemeinsam getragene Werte sollten im Internet gefördert werden.

 

Prof. Dr. Jo GroebelBernd SchiphorstDr. Gunnar BenderMarkus Berger de Léon
Prof. Dr. Jo Grobel
Bernd Schiphorst
Dr. Gunnar Bender
Markus Berger de Leòn
Björn BöhningThomas BörnerMathias von BredowMike Cosse
Björn Böhning
Thomas Börner
Mathias von Bredow
Mike Cosse
Dr. Hans HegeProf. Thomas HeilmannDr. Dietrich von KlaedenSascha Lobo
Dr. Hans Hege
Prof. Thomas Heilmann
Dr. Dietrich von Klaeden
Sascha Lobo
Petra MüllerSteffen NaumannJens SeipenbuschKaren Sokoll
Petra Müller
Steffen Naumann
Jens Seipenbusch
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Dr. Christoph WagnerDaniel WaltherDr. Bernd Wiemann
Dr. Christoph Wagner
Daniel Walther
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